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7 Mythen über den Energieausweis

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Zuerst einmal ist ein Energieausweis nichts anderes, als ein Dokument, welches ein Gebäude energetisch bewertet. Also so etwas wie ein Energieeffizienzlabel, nur für Häuser statt für Kühlschränke. Er soll den Energieverbrauch von Häusern für Mieter und Hauskäufer vergleichbarer machen und so bösen Überraschungen vorbeugen. Der Energieausweis ist daher ein weiterer Schritt zu mehr Energieeffizienz in Deutschland und wird hier zu Lande gesetzlich durch die Energieeinsparverordnung geregelt (EnEV). Zurückzuführen ist dieses deutschlandweite Gesetz auf die Richtlinie 2010/13/EU der Europäischen Union. Wie bei allen komplexen Themen, ranken sich auch um den Energieausweis zahlreiche „Mythen“, die wir hier einmal aufklären wollen.

Mythos 1: Es gibt nur einen Energieausweis

Falsch! Beim Energieausweis gibt es zwei verschiedene Varianten, den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Der günstigere Verbrauchsausweis errechnet einen Mittelwert aus dem Energieverbrauch der letzten drei Jahre und ist damit extrem stark vom Heizverhalten der Bewohner abhängig. Der aussagekräftigere, aber auch teurere Bedarfsausweis bestimmt den Energiebedarf des Gebäudes völlig unabhängig vom Heizverhalten der Bewohner. Dazu wird die Wärmedämmfähigkeit des Gebäudes errechnet, die Fenster werden auf ihre energetischen Eigenschaften geprüft und die Heizungsanlage wird beurteilt. Man kann es also auch so ausdrücken: Der Bedarfsausweis beziffert, welche Energiemenge man braucht, um das Haus zu heizen und der Verbrauchsausweis gibt an, was die derzeitigen Bewohner dafür ausgeben, jedoch ohne deren Heizverhalten zu kennen. Zwischen diesen beiden Zahlen können sich daher durchaus große Unterschiede ergeben.

Mythos 2: Jeder Immobilienbesitzer braucht einen Energieausweis

Falsch! Wer weder Verkäufer noch Vermieter ist, braucht selbstverständlich keinen Energieausweis. Wer als Immobilienbesitzer jedoch sein Haus oder seine Wohnung verkaufen oder vermieten möchte, der muss bereits in der Immobilien-Anzeige die Energieeffizienzklasse der Immobile und weitere Eckdaten aus dem Energieausweis erwähnen und dem Interessenten den Energieausweis bei der Besichtigung vorlegen. Tut er das nicht, macht er sich strafbar und muss mit einer empfindlich hohen Geldstrafe rechnen.

Mythos 3: Für eine Wohnung braucht man einen Energieausweis

Falsch! Energieausweise gibt es nur für Wohngebäude bzw. Wohngeschäftsgebäude. Sobald nur eine Wohnung im Haus vermietet oder verkauft werden soll, braucht man einen Energieausweis für das Gebäude. Dabei hat man nur begrenzt die Wahl zwischen dem etwas günstigeren Verbrauchsausweis und dem aussagekräftigeren, aber teureren Bedarfsausweis: Für Häuser mit ein bis vier Wohneinheiten, die vor 1978 errichtet wurden, ist der Bedarfsausweis gesetzlich vorgeschrieben, bei Häusern, die nach 1978 errichtet wurden oder über mehr als fünf Wohneinheiten verfügen, darf man selbst wählen, welchen Energieausweis man ausstellen lässt.

Mythos 4: Der Energieausweis ist unbegrenzt gültig

Falsch! Der Energieausweis ist ab dem Tag der Ausstellung 10 Jahre gültig. Er kann nicht verlängert werden und muss nach Ablauf der 10 Jahre neu beantragt und ausgestellt werden.

Mythos 5: Den Energieausweis muss man selbst erstellen

Falsch! Richtig ist, dass die Beschaffung des Energieausweises sowie die Erhebung der dazu notwendigen Daten dem Immobilienbesitzer obliegt. Ausgestellt werden kann der Energieausweis jedoch nur von einem Fachmann wie zum Beispiel einem Architekten, einem Bauingenieur oder einem Handwerksmeister aus den Bereichen Bauhandwerk oder Heizungsbau. Die Daten, die zum Ausstellen eines Verbrauchsausweises nötig sind, also quasi die Heizkostenrechnungen der letzten drei Jahre, sind für jeden Hausbesitzer leicht zu beschaffen und anhand dieser Daten kann er sich bereits ab 39,- Euro einen Verbrauchsausweis erstellen lassen. Allerdings ist damit, wie in Mythos 2 bereits erwähnt, nicht gesagt, dass man wirklich die im Verbrauchsausweis angegebene Menge an Energie braucht. Die für den aussagekräftigeren Bedarfsausweis notwendigen Daten müssen üblicherweise von einem Fachmann ermittelt werden. Dafür bekommt man aber mit dem Bedarfsausweis einen wesentlich besseren Überblick über die zu erwartende Energiemenge.

Mythos 6: Für jede Wohnung benötigt man einen eigenen Energieausweis

Falsch! Wie bereits im Mythos 3 erwähnt, gibt es keinen gesonderten Energieausweis für einzelne Wohnungen. Richtig ist vielmehr, dass für jedes Haus, in dem eine Wohnung verkauft oder vermietet werden soll, ein Energieausweis benötigt wird. Die dort angegebenen Werte sind dann für alle Wohnungen im Haus gültig.

Mythos 7: Der Energieausweis zeigt, wie viel Geld man sparen kann bzw. ausgeben muss

Falsch! Das ist wahrscheinlich der größte Irrtum, wenn es um den Energieausweis geht. Der Energieausweis gibt nur an, wie viel Energie benötigt wird (Bedarfsausweis), beziehungsweise wie viel Energie in der Vergangenheit verbraucht wurde (Verbrauchsausweis). Er sagt nichts über die Kosten für diese Energiemengen aus. Um die Kosten zu ermitteln und zu vergleichen, muss man berücksichtigen, über welche Energiequellen das Haus beheizt wird. Die Heizkosten pro Kilowattstunde sind für jede Energiequelle unterschiedlich. Es ist z. B. günstiger mit Holz als mit Strom zu heizen. Somit gibt der Energieausweis in erster Linie Auskunft über die energetischen Eigenschaften des Hauses und weniger über die tatsächlich entstehenden Kosten, auch wenn er sicherlich einen groben Anhaltspunkt liefern kann.

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